Angegebene Folgen: Tod sowohl des Mannes als auch der Frau, die das Verbot übertreten.
Eigenständige Bedingung: ein wu-Tag (戊) innerhalb der ersten zehn Tage des zwölften Monats. Die Quelle nennt dafür keine gesonderte Folge. Diese Bedingung ist nicht auf den achten Tag beschränkt und übernimmt nicht dessen Angabe „Entzug eines ji“.
Anmerkung des Textes: Die oben genannten Enthaltsamkeitszeiten ergeben jedes Jahr insgesamt zweihundertfünfundzwanzig Tage. Für einen Schaltmonat gelten die gleichen Regeln wie zuvor. Es handelt sich sämtlich um feststehende Termine innerhalb der einzelnen Monate.
Übersetzerhinweis: Die Tabelle enthält 216 ausdrückliche Datumsgruppen sowie die eigenständige Bedingung für den wu-Tag. Die Summe 225 ist eine Angabe des Textes. Diese Zählungen beziehen sich nicht auf identische Einheiten und werden hier nicht künstlich zur Übereinstimmung gebracht.
Ergänzende Tabellen und Vorschriften
Die Hinweise zum Geltungsbereich erklären die verbundenen Zellen der Quelle; sie ergänzen keine neuen Vorschriften.
Monate der Tagundnachtgleichen
Quelle: PDF-Seite 180.
Die Folge für das Kind und seine Eltern steht nur in der Zeile der Frühlings-Tagundnachtgleiche. In der Herbstzeile erstreckt sich die Beschreibung über die beiden mittleren Spalten; eine eigene Folge ist dort nicht angegeben. Die abschließende Anmerkung gilt für beide Tagundnachtgleichen.
• Frühlings-Tagundnachtgleiche. | Der Donner wird bald ertönen. | Dem infolge der Übertretung geborenen Kind fehlen Teile der Sinnesorgane und Gliedmaßen; die Eltern erleiden Unheil. | Mit der Enthaltsamkeit zu Jingzhe, dem „Erwachen der Insekten“, beginnen und sie länger als einen Monat einhalten.