• Unter einer dünnen Decke. | Bei einer Übertretung dringt der kalte Hauch in die Knochen.
• Zugluft durch Fensterritzen meiden; beim Zubettgehen spät in der Nacht enthaltsam bleiben.
• Wenn gleich nach dem Geschlechtsverkehr ein Säugling in der Nähe weint, ihm nicht sofort die Brust geben.
• Nach dem Geschlechtsverkehr nicht sofort fächeln oder kalten Tee beziehungsweise kaltes Wasser trinken: Zu starke Abkühlung kann sogar zum sofortigen Tod führen.
• Nicht zweimal in derselben Nacht.
• Keine aphrodisierenden Mittel oder schädlichen Drogen einnehmen.
• Den Samen nicht zurückhalten, indem man seinen Austritt verhindert.
• Erkrankung; Geschwüre; Pockenausschlag. | Solange die Genesung nicht vollständig ist, darf man keinesfalls gegen das Verbot verstoßen; eine Übertretung führt in den meisten Fällen unweigerlich zum Tod.
• Augenleiden. | Vor der Genesung oder unmittelbar danach führt eine Übertretung unweigerlich zur Erblindung.
• Chronischer Erschöpfungszustand. | Auch wenn man Gesundheit und Kraft zurückgewonnen hat, muss man noch ein Jahr auf Geschlechtsverkehr verzichten. Wer sich für genesen hält und gegen das Verbot verstößt, stirbt in den meisten Fällen unweigerlich.