Bei einem absichtlichen Abbruch unterscheidet die Aufzählung mehrere Umstände. Für wirtschaftliche Not werden tausend Jahre im Schwertwald genannt; bei Unverheirateten gingen fünfhundert Jahre in der Peitschen-Hölle voraus. Schon vorher würden körperliches Wohlergehen, berufliches Fortkommen und Vermögen vermindert; in einem weiteren menschlichen Leben blieben Erkrankungen als Folgen des Tötens. Der Richter erwähnt hierbei auch ein möglicherweise aus Dankbarkeit gekommenes Kind. Anschließend beschreibt er unverheiratete Paare allgemeiner und nennt achthundert Jahre in der Peitschen-Hölle sowie zweitausend im Schwertwald. Beide Bestimmungen behalten ihre jeweils genannten Voraussetzungen und ihre unterschiedliche Dauer innerhalb derselben Aufzählung.
Die Beteiligung an der Entscheidung wird ebenfalls unterschieden. Dränge ein Mann zum Abbruch, während die Frau das Kind austrage, werde ihm eine schlechte Tat, ihr eine Lebensrettung vermerkt. Bereue er danach aufrichtig, sorge gut für das Kind und rate anderen nachdrücklich von Abbrüchen ab, könne die Schuld dieser Anstiftung entfallen. Bei einem ausgeführten Abbruch nennt die Antwort die Eltern, den ausführenden Arzt und diejenigen, deren Anstiftung erfolgreich gewesen sei. Der Mutter schreibt der Richter dabei die letzte Entscheidung und eine größere Schuld zu. Sein Urteil ordnet damit das Veranlassen, Entscheiden und Ausführen verschiedenen beteiligten Personen zu.
Für die weitere Dauer nennt der Richter zwei Gründe einer Verdoppelung. Der erste betreffe Eltern, die lange ohne Reue weiterlebten, während das Kind fortgesetzt leide und sein Groll zunehme. Vorhandenes Wohlergehen könne das Eintreten ihrer Folgen hinausschieben, unter Umständen bis in eine spätere Existenz. Der zweite Grund sei eine besonders starke, hartnäckige Bindung an den Groll. Beide Erläuterungen beziehen die fortdauernde Beziehung in die Strafzeit ein. Eine ursprünglich hilfreiche Verbindung könne durch neue Verletzung in Feindschaft übergehen, eine schon feindliche noch schwerer werden. Darauf richtet sich die Forderung, das eigene Verhalten zu erkennen und sich dem Kind aufrichtig zuzuwenden.
Eine erteilte Erlaubnis ermögliche Geistkindern, die Stadt zu verlassen. Die Autorin beschreibt eine Gruppe mit gelben Blättern Papier in den Händen. Der Unterweltherrscher habe diese Berechtigungszeichen genehmigt; die Wachen ließen ihre Inhaber damit zu den Eltern gehen. Der Richter erläutert, dass sie Mutter oder Vater folgen und sich besonders an die Mutter heften könnten, etwa an Gebärmutter oder Brust. Störungen des Schlafes, körperliche Beschwerden und Streit in der Familie führt er auf solche Eingriffe zurück; auch weitere geborene Kinder könnten davon betroffen sein. Mit dem Papier weisen die Kinder ihre Erlaubnis zum Verlassen der Stadt nach; ihre anschließenden Handlungen schildert der Richter als Ausdruck des fortbestehenden Grolls.
Vorstellungen von Blut und Befleckung besitzen daneben eigene historische Überlieferungen. Rostislav Berezkin untersucht in Baojuan und Rezitationsritualen aus Changshu die Verbindung von Vorstellungen weiblicher körperlicher Unreinheit mit der Rettung aus einem Blutbecken. Im Mittelpunkt dieser Texte stehen verstorbene Frauen und die ihnen zugedachte rituelle Hilfe. Die beiden Städte in Yinlü wuqing sind mit vor der Geburt verstorbenen Kindern verbunden und werden anhand der Umstände ihres Todes unterschieden. Der ähnliche Bildbereich erhält so verschiedene Bewohner, Erklärungen und Formen der Hilfe. Für die Geistkinder richtet sich die anschließende Unterweisung besonders an die Angehörigen, die durch Reue und eigenes gutes Handeln ihre Beziehung verändern sollen.
原节 2.9 · Reue, gute Taten und Hilfe für Verstorbene
Aufrichtige Reue und ausgeführte gute Taten bilden die beiden Kräfte der Hilfe, die der Richter für Geistkinder nennt. Die innere Kraft betrifft das ehrliche Eingeständnis und die Änderung des eigenen Wollens; die äußere besteht im Sammeln günstiger Voraussetzungen durch hilfreiches Handeln. Dazu zählt er das Freilassen gefangener Tiere, Sutra-Rezitationen, Buddha-Gaben, Unterstützung Bedürftiger sowie den Bau von Brücken und Wegen. Jede Tätigkeit hat zunächst ihren eigenen Empfänger oder Nutzen. Durch eine ausdrückliche Widmung wird ihre Frucht zusätzlich dem verstorbenen Kind zugewandt. Die Hilfe verbindet damit eine wirkliche Handlung mit einer bestimmten Absicht für dessen weiteren Weg.
Beim Dizang-Sutra nennt die Antwort mindestens neunundvierzig vollständige Rezitationen. Die Mutter des schnellsten verzeichneten Falls habe diese mit unablässigen großen guten Vorsätzen und deren Verwirklichung verbunden; ihr Kind sei am neunundvierzigsten Tag seit dem Abbruch befreit worden, den ersten Tag mitgerechnet. Die allgemeine Aussage über eine Befreiung innerhalb von neunundvierzig Tagen knüpft dagegen an grenzenloses, ausdrücklich gewidmetes Verdienst an. Als dessen Voraussetzungen werden uneigennützige Linderung des Leidens, fehlende Erwartung einer Gegenleistung und inneres Loslassen nach der Tat genannt. Andere frühere Bindungen können einen anderen Umfang der nötigen Hilfe und eine längere Zeit der Veränderung mit sich bringen.
Religiöse Orte können diese Übung begleiten. Für eine Tafel im eigenen Haus nennt der Richter jedoch eine Verzögerung der Befreiung und die Möglichkeit, dass andere Geistwesen darin Wohnung nehmen. Eine reine, dem Dharma gemäß geführte buddhistische Halle könne helfen, wenn das Kind dort Rezitationen höre und rituelle Gaben empfange. Der Ort und seine tatsächliche religiöse Führung gehören zu dieser Zusage. Zugleich kritisiert die Antwort gegen Bezahlung angebotene Dienste, die an die Stelle des eigenen Einsatzes der Eltern treten sollen. Ihre persönliche Reue bleibe erforderlich; fremde Unterstützung erhält ihren Sinn im Zusammenhang mit dieser aufrichtigen eigenen Antwort.
Die Verteilung des Verdienstes wird ausdrücklich beziffert: Von sieben Anteilen erhält der lebende Handelnde sechs, das Geistkind einen. Für den Übergang aus seiner leidvollen Lage kommen die eigenen günstigen Voraussetzungen des Kindes und die empfangene Hilfe zusammen. Der Richter nennt das Westliche Reine Land, einen Himmel oder eine menschliche Geburt als mögliche Ziele. Das Reine Land erreichten nur sehr wenige der Kinder. Innerhalb der Ziele unterscheidet er neun Lotus-Ränge, Himmel der Begierde, der Form und der Formlosigkeit sowie wohlhabende und arme menschliche Verhältnisse. Eine günstigere weitere Existenz erhält dadurch unterschiedliche Gestalt und jeweils eigene Bedingungen.