Gleichgeschlechtliche Beziehungen zählt der Richter ebenfalls zu Xieyin. Er nennt zunächst fünfhundert Jahre in der Lianxiang-Hölle, denen bei anderen Verfehlungen weitere Strafen folgen könnten. Eine eigene Bestimmung betrifft Menschen, deren Bindung er aus fortbestehenden Denkmustern früherer Leben im anderen Geschlecht erklärt: Sie suchten gemeinsames Leben, bezeichneten sich als Ehepaar und begingen keine weiteren sexuellen Verfehlungen. Für diese Gruppe nennt er fünfzig Höllenjahre. Vollständige Beseitigung der betreffenden begehrenden Anlagen innerhalb dieser Zeit ermögliche frühere Entlassung; andernfalls kämen dreißig Jahre hinzu. Bei dem als BLX bezeichneten Mann wird der Name des Ortes durch gegenwärtiges Verlangen erklärt: Es ruft den Menschenbaum herbei; erneutes Verlangen löst den Vorgang wieder aus.
Bei der Prostitution treten Vermittlung, Gewinn und Macht über andere hinzu. Yanhua steht im Namen der Yanhua fangun-Hölle in seiner älteren Bedeutung für Prostituierte und das zugehörige Milieu. Die beschriebenen Vermittler verdienen daran, kontrollieren Frauen oder bringen Menschen gezielt in eine schädliche Lage. Qinglou besitzt einen verwandten historischen Gebrauch. Das Wort konnte prächtige, blaugrün lackierte Gebäude benennen und wurde auch für Bordelle verwendet. Die Bezeichnungen verbinden sich so mit konkreten gesellschaftlichen Beziehungen zwischen Kunden, vermittelnden Personen und den Frauen. Ihre Handlungen und Lebensbedingungen geben den Begriffen im jeweiligen Zusammenhang einen bestimmten Inhalt.
Die Aufmerksamkeit für Begehren hat zudem einen literarischen Hintergrund. Ein angeführter Satz aus dem Sutra der zweiundvierzig Abschnitte lässt es aus geistiger Tätigkeit entstehen und verbindet sein Stillwerden mit innerer Ruhe. Das Shoukang baojian führt Geschichten, Mahnungen zur Bewahrung des Lebens und Zeiten der Enthaltsamkeit zusammen. Das im Anhang erwähnte Yuhai huikuang gehört ebenfalls zu den älteren Schriften, die zur Abkehr von bindendem Verlangen anleiten. Beobachtung des eigenen Geistes und praktische Regeln der Lebensführung greifen dabei ineinander. Bestimmte Gebote für verheiratete Menschen werden aus diesem Anliegen heraus bis zu Ort, Zeitpunkt und körperlicher Handlung ausgeführt.
原节 3.6 · Zeit, Ort und Form ehelicher Sexualität
Die Anforderungen an eine eheliche Beziehung umfassen in diesen Unterweisungen auch die Umstände des Geschlechtsverkehrs. Feishi betrifft eine untersagte Zeit, Feidi oder Feichu einen untersagten Ort, Feiqi eine untersagte körperliche Form. Die Begriffe beziehen sich auf verschiedene Seiten derselben Handlung. Bei einer bestehenden Ehe erhalten der Zeitpunkt, der Platz und die körperliche Handlung dadurch jeweils eigene Bedeutung. Die Erklärungen verbinden diese Anforderungen mit religiösen Gedenktagen, körperlicher Schonung und der geordneten Lebensführung eines Paares. Mehrere dieser Gründe können bei einer einzelnen Gelegenheit zugleich vorliegen.
Zu den genannten Zeiten gehören Gedenktage für Buddhas und Bodhisattvas, sechs monatliche Tage und drei längere Monate der Enthaltsamkeit sowie Tage göttlicher Inspektion. Eine weitere Erläuterung nennt den ersten und fünfzehnten Monatstag, die Tagesstunden, Familienfeiern und Todestage von Angehörigen. Auch wenn einer der Partner krank sei, gelte der Verzicht. Die Anlässe haben unterschiedliche Ursprünge: Ein religiöser Tag kehrt im Kalender wieder, ein Todestag bewahrt familiäre Erinnerung, eine Krankheit betrifft den gegenwärtigen Zustand eines Menschen. Die gesamte Zeitregel umfasst deshalb mehrere Arten wiederkehrender oder nur vorübergehend eintretender Bedingungen.
Die räumliche Erläuterung zählt Wohnzimmer, Küche, Toilette, das Freie und den Platz vor einer Buddha-Darstellung zu den untersagten Orten. Die Autorin begrenzt den zulässigen Bereich ausdrücklich auf die Mitte des Ehebetts. Auch die Verbindung eines am Boden stehenden Mannes mit einer am Bettrand liegenden Frau ordnet sie Feidi zu. Feiqi erstreckt sie auf alle Stellen außerhalb des weiblichen Geburtskanals. In einem herangezogenen älteren Lehrtext begegnet dafür außerdem der Ausdruck Feidao. Ort und körperliche Form werden jeweils durch die nähere Beschreibung bestimmt und bleiben innerhalb der Regel zwei eigene Anforderungen.
Die im Anhang angesprochene Tabelle des Shoukang baojian ergänzt weitere Anlässe. Gewitter, große Hitze und Kälte sowie Schwangerschaft und die Zeit nach der Geburt gehören dazu. In dieser älteren Mahnschrift stehen Vorstellungen über die Bewahrung der Lebenskraft neben der Achtung von Himmelsereignissen und den Aufgaben im Familienleben. Ein Wetterereignis hat einen anderen zeitlichen Verlauf als eine wiederkehrende Monatsfeier oder eine Phase nach der Geburt. Die Tabelle führt diese unterschiedlichen Bedingungen unter dem Anliegen der Enthaltsamkeit zusammen. Der kurze Hinweis auf das Werk verweist dadurch auf eine ausführlichere Ordnung des körperlichen und familiären Lebens.
Eine Verhandlung im siebten Gerichtshof zeigt die getrennte Beurteilung einzelner Handlungen. Ein Mann mit einer Ehefrau und zwei festen Partnerinnen wendet ein, seine Frau sei von fünfhundert Jahren an der Kupfersäule befreit worden, während er fünfhundert Jahre Kupferkugeln schlucken müsse. Vorgeführte Bilder zeigen, dass sie die körperliche Form abgelehnt und ihn ermahnt hatte. Ihre Zeit- und Ortsverstöße bei geringem Verlangen minderten nach der Erklärung ihr Wohlergehen; ihre Ermahnung wurde ihr gutgeschrieben. Er hatte sie nicht gezwungen, aber mit den anderen Partnerinnen alle drei Regeln verletzt. Reue, Elternachtung und loyaler, gesetzestreuer Amtsdienst führten zum Erlass seiner fünfhundert Jahre an der Kupfersäule. Die andere fünfhundertjährige Strafe blieb bestehen.
Bei Zwang durch den rechtmäßigen Ehepartner nennt eine weitere Antwort eine eigene Ausnahme von der dort besprochenen Höllenstrafe. Ihre Voraussetzungen sind vollständig fehlende eigene Lust oder Freude an der erzwungenen Handlung, rechtzeitige Reue und Änderung sowie der gleichzeitige Vorsatz, andere künftig davon abzubringen. Die Ausnahme wird an dieses Zusammenkommen der Bedingungen geknüpft. In der betreffenden religiösen Antwort werden das Begehren eines Beteiligten, der ausgeübte Zwang und die Reaktion des anderen getrennt betrachtet. Auch hier gehört die weitere Entwicklung zum Urteil: Ein neuer Entschluss soll sich im eigenen Verhalten und in der Hilfe zur Änderung anderer zeigen.