Eine Zustimmung bezieht sich auf eine bestimmte Nutzung und hat einen Umfang. Dazu gehört, ob die zuständige Person sie erteilt hat und welche Zwecke sie einschließt. Der Wortlaut verlangt keine schriftliche Form; eine mündliche Erlaubnis kann ebenso tatsächlich gegeben sein. Eine Gewohnheit unter Kollegen beantwortet die Frage nach der Zustimmung dagegen erst, wenn bekannt ist, dass die verantwortliche Stelle diese Nutzung erlaubt. Regelmäßiges Vorkommen und wirkliche Erlaubnis sind unterschiedliche Informationen. Die Beziehung zwischen Eigentümer, verantwortlicher Stelle und Nutzer bleibt deshalb wichtig, auch wenn der einzelne Gegenstand klein oder der verbrauchte Strom gering ist.
Für das eigene Handeln macht es außerdem einen Unterschied, was jemand weiß und beabsichtigt. Eine vorhandene Erlaubnis nutzen, irrtümlich von ihr ausgehen oder eine bekannte Grenze bewusst überschreiten sind verschiedene Vorgänge. Wird ein Irrtum erkannt, kommt die weitere Antwort hinzu: Die Person kann ihren Umgang korrigieren und künftig auf die Erlaubnis achten. Dies verbindet das Gebot mit der allgemeinen Bedeutung von Absicht, Kenntnis und fortgesetztem Verhalten. Das bloße Aussehen der Tätigkeit erzählt noch nicht die ganze Handlungsgeschichte. Ebenso wenig bestimmt der geringe Wert eines Gegenstands allein, wie der Umgang mit fremdem Eigentum religiös beurteilt wird.
Die fünf Gebote reichen damit in Entscheidungen hinein, die leicht nebenbei getroffen werden. Ihre Wiedergabe beginnt bei Menschen, die sich als ordentliche Bürger verstehen, weil sie niemanden getötet und kein Feuer gelegt haben. Solche schweren Taten bilden jedoch nur einen Teil des dort betrachteten Verhaltens. Shangguan Yuhua erklärt, sie fasse Dizangs Unterweisung knapp zusammen und nehme mögliche Fehler beim Zuhören auf sich. Innerhalb dieser religiösen Anleitung geht es um die Prüfung des eigenen Gebrauchs fremder Mittel. Arbeitsrechtliche oder strafrechtliche Entscheidungen beruhen daneben auf den jeweils geltenden Regeln und den nachgewiesenen Umständen des konkreten Arbeitsverhältnisses.
In derselben Zusammenfassung betrifft das fünfte Gebot Alkohol und berauschende Mittel. Für eine medizinische Verwendung zur Lebensrettung wird eine Ausnahme genannt; eine spätere Antwort beschreibt deren Voraussetzungen genauer. Auch hier entscheidet der Zusammenhang darüber, was die betreffende Regel erfasst. Eine Erlaubnis für Arbeitsmittel betrifft den Willen des Verfügungsberechtigten; die medizinische Ausnahme betrifft eine besonders beschriebene Verwendung von Alkohol. Beide machen verständlich, weshalb eine Handlung mit ihren Beteiligten und Umständen zusammengehört. Die religiöse Verantwortung wird so an dem entwickelt, was tatsächlich genommen, erlaubt, beabsichtigt oder nach einem erkannten Fehler geändert wurde.
原节 1.8 · Mengen, Zeiträume und die Bedingungen einer Wirkung
Zahlen geben einer Handlungsgeschichte eine bestimmte Dauer oder einen bestimmten Umfang. Sie können vollständige Lesungen, einzelne Taten, Lebensmonate oder eine Zeit der Strafe zählen. Zu jeder solchen Angabe gehören die Beteiligten und die Bedingungen ihrer Wirkung: Beweggründe, Wiederholung, angerichteter Schaden, fortdauernde Folgen und eine mögliche Umkehr. Die Antworten behandeln die Zahlen als ernst gemeinte Bestimmungen. Zugleich bleibt die Beurteilung an das Geschehen gebunden. Ein verbreiteter Inhalt kann noch lange nach seiner Herstellung andere erreichen; eine aufgegebene Gewohnheit hat einen anderen weiteren Verlauf als eine, die fortgesetzt wird. Der zeitliche Abstand allein beendet einen solchen Zusammenhang nicht.
Bei der Hilfe für ein vor der Geburt verstorbenes Kind nennt der Richter eine Mutter, die das Dizang-Sutra neunundvierzigmal vollständig rezitiert habe. Dazu seien unablässige große gute Vorsätze und ihre Verwirklichung gekommen. Das Kind sei am neunundvierzigsten Tag befreit worden, wobei der Tag des Schwangerschaftsabbruchs als erster Tag zählt. Dies sei der schnellste entsprechende Vorgang in den jenseitigen Aufzeichnungen. Die Mutter habe sich dabei zu einer ernsthaft Übenden entwickelt, die sich selbst und anderen helfe. Die Zahl der Rezitationen bezeichnet somit eine konkrete Tätigkeit; das Datum bezeichnet den Verlauf der Hilfe innerhalb einer fortdauernden Veränderung ihres Lebens.
Der vorausgehende Abschnitt beschreibt eine Befreiung innerhalb von neunundvierzig Tagen unter einer eigenen Voraussetzung. Vollkommen uneigennützige Hilfe, ohne Erwartung einer Gegenleistung und ohne inneres Festhalten nach der Tat, erbringe grenzenloses Verdienst; ausdrücklich dem Geistkind gewidmet, ermögliche es diesen Übergang. Anschließend erklärt der Richter unterschiedliche Zeiträume durch die jeweiligen früheren Bindungen. Ein aus Dankbarkeit gekommenes Kind könne durch eine neue Verletzung Groll entwickeln; eine bereits belastete Beziehung könne sich weiter vertiefen. Deshalb seien auch die benötigten Mengen des Verdienstes verschieden. Die Frist, der einzelne neunundvierzigste Tag und die Zahl der Lesungen behalten innerhalb dieser Aussagen jeweils ihre eigene Funktion.
Eine andere Antwort richtet sich ausdrücklich an Unverheiratete, die noch keinen Geschlechtsverkehr mit dem anderen Geschlecht hatten. Beim einmaligen Betrachten pornografischer Inhalte nennt sie einen verlorenen Lebensmonat, bei fortgesetztem Betrachten ein Jahr oder mehr. Rechtzeitige Reue könne die Schuld mindern, sofern keine weitere Handlung folge. Ältere beigefügte Regeln verwenden wiederum andere Einheiten. Ein Ji wird dort als zwölf Jahre erklärt; eine der Regeln nennt zwei Ji. Ein Suan bedeutet in der zugehörigen Anmerkung drei Monate. Die Angaben beziehen sich dadurch auf verschiedene Vorgänge und Gruppen, deren Voraussetzungen in der jeweiligen Formulierung enthalten sind.
Auch Jie erhält in einer Anmerkung zwei bestimmte Bedeutungen. Während einer Höllenstrafe zählt es einen Durchgang durch tödliche Pein mit anschließender Wiederherstellung; beim weiteren Wandern zählt es eine neue Geburt. Nach beendeter Strafe könne wegen anderer Taten eine weitere folgen. Reue zu Lebzeiten, Loyalität, Elternachtung und gute Handlungen werden als Gründe für Minderung genannt, eine bereits erlittene menschliche Strafe kann berücksichtigt werden, zusätzliche Schädigung kann erschwerend hinzukommen. So verbindet die überlieferte Regel die Zahl mit der Art des Geschehens. Die mögliche Änderung des Urteils folgt jeweils aus den ausdrücklich genannten Handlungen und Umständen.