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《阴律无情》

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21. ZH-L0262 Die Formulierung 少部分 lässt offen, ob ein kleiner Teil des Geistbewusstseins dieser Wesen oder das Geistbewusstsein eines kleinen Teils dieser Wesen gemeint ist. Die bestehende Lesart wird beibehalten; die anschließende Aussage über die drei Hun-Seelen und sieben Po-Seelen löst den Bezug nicht eindeutig auf.

22. ZH-L1405 In diesen Bestimmungen bezeichnet die Vorlage die anrechenbaren oder abzuziehenden Mengen als vier, sieben, neun bzw. acht Fen (分, „Anteile“). Eine Bezugsgröße wird nicht bei jeder Bestimmung ausdrücklich festgelegt. Die Übersetzung setzt daher keinen Nenner hinzu und rechnet die Angaben nicht in Prozentsätze um. Ausdrücklich genannte Hälften bleiben dagegen als Hälften wiedergegeben. „Aufwiegen“, „entziehen“ und „um Stufen erhöhen“ sind unterschiedliche Vorgänge.

23. ZH-L1465 Die Vorlage hat hier die auffällige Formulierung 問成剿罪. Die Wiedergabe als Verurteilung zum Tode folgt der unmittelbar anschließenden Erläuterung über die Höchststrafe; damit wird keine bestimmte Korrektur der chinesischen Schriftzeichen als gesichert ausgegeben.

24. ZH-L1498 Die Vorlage erklärt das Verdorren mit der auffälligen Wendung 禾苗不畏而死. Die deutsche Fassung orientiert sich an der anschließenden Erläuterung über ausbleibendes Jäten und Düngen sowie das Vertrocknen der Pflanzen. Die Schreibweise 不畏 wird damit nicht als geklärt oder im chinesischen Text berichtigt behandelt.

25. ZH-L1767 Die chinesische Verszeile hat 劫遲, während ihre unmittelbar folgende Erläuterung 劫運 („Heimsuchungen“) erklärt. Die deutsche Fassung gibt den durch diese Erläuterung gestützten Sinn wieder. Welche Schriftzeichen an dieser Stelle im chinesischen Text ursprünglich beabsichtigt waren, ist damit nicht abschließend geklärt.

26. ZH-L1817 Die chinesische Buchvorlage nennt in dieser Aufzählung 長者、居士、宰官、婆羅門、婦女身 („Gestalt eines Ältesten, Laienpraktizierenden, Beamten, Brahmanen oder einer Frau“). Die deutsche Fassung folgt hier dem unmittelbar vorliegenden chinesischen Wortlaut; die parallelen Sutraausgaben können bei der Zeichensetzung abweichen. In einer gängigen Lesart dieser Stelle des Lotussutras bezieht sich „Frauen“ auf die vier zuvor genannten Gruppen: auf deren Ehefrauen oder, in einer weiteren Auslegung, auf weibliche Familienangehörige beziehungsweise auf Frauen, die selbst diesen Gruppen angehören. Dieser Bezug wird durch die hier beibehaltene Zeichensetzung des zitierten Buches nicht deutlich.

27. ZH-L0374 Der im Buch angeführte Ausschnitt setzt ohne ausdrücklich genanntes Subjekt ein. Im Kontext des Sūtras (T11, Nr. 310, S. 264b19–25) werden Bodhisattvas beschrieben; „sie“ wird hier in diesem Sinn verstanden. Die anschließenden Wünsche der Erzählerin stehen außerhalb des Zitats.

28. ZH-L1477, ZH-L1478 Hier bezeichnet shu (叔) den jüngeren Bruder des Vaters; shenniang (婶娘), in der Erläuterung shuniang (叔娘), dessen Ehefrau. Zhi (侄) ist hier der Sohn eines Bruders. Die Verwandtschaftsbezeichnungen betreffen damit die väterliche Familienseite.

29. ZH-L0165 Die chinesischen Begriffe Jing, Qi und Shen lassen sich hier näherungsweise mit „Essenz“, „Lebensenergie“ und „Geist“ wiedergeben.

30. ZH-L0172 Feijing ist die Umschrift des chinesischen Ausdrucks 飞精 in dieser Passage. Wie dieser Vorgang ablaufen soll, erläutert die Vorlage nicht näher.

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